Ich habe eine neue Stelle und könnte am Freitag 13.1.2023 den neuen Vertrag unterzeichnen. Meine Frage , muss ich die Bestätigung abwarten oder kann ich bedenkenlos den neuen Vertrag unterschreiben?
Auszug aus Arbeitsvertrag: §4 Erstattung von Auslagen Die Gesellschaft erstattet dem Mitarbeiter gegen Nachweis notwendige Spesen, Reisekosten und sonstige Aufwendungen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Arbeitspflichten anfallen. ... Angestellt wurde ich erst mit einem "normalen" Arbeitsvertrag mit Dienstsitz in Berlin und später wurde dieser Arbeitsvertrag durch einen Änderungsvertrag ergänzt, welcher den Arbeitsort Berlin in einen von mir frei zu wählenden Arbeitsort in Deutschland geändert wurde. ... Nun bestellt mich der Arbeitgeber in die Zentrale in Berlin und weist mich gleichzeitig darauf hin, dass ab jetzt keine Reisekosten mehr übernommen werden da die Reise laut meines Arbeitsvertrages als "Arbeitsweg" gilt.
Sein "Arbeitsvertrag" ist betitelt als "freier Mitarbeiter". ... Der Selbständige hat in seinem Vertrag als "freier Mitarbeiter" eine Kündigungsfrist die wie folgt lautet: Gekündigt kann bis zum 15. eines Monats zum Monatsende. ... Nun möchte das Unternehmen den Lohn von Dezemer (2400€ Brutto einbehalten), da im Vertrag geregelt ist, dass der selbständige Unternehmer eine Vertragsstrafe von 2000€ zahlen muss, wenn er zu einem Mitbewerber wechselt. 1.
Mein Arbeitsort ist nach Vertrag die Niederlassung in Stuttgart. ... Ich weiß, dass ich verpflichtet bin, auch Dienstreisen zu tätigen (obwohl nichts in meinem Arbeitsvertrag festgelegt ist).
Dem steht jedoch - scheinbar - mein aktueller Arbeitsvertrag entgegen. ... Der Text des BGB ist mir bekannt; Wortlautzitate sind für eine Auskunft also nicht erforderlich. ... Der Arbeitsvertrag wurde im Dezember 2007 geschlossen.
In meinem Aktuellen Betrieb steht laut arbeitsvertrag : Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt für beide vertragsparteien eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende als vereinbart. ... Kann ich mit dem Ärtzlichen Anraten auf Kündigung fristlos Kündigen oder bin ich weiterhin an die Kündigungsfrist des vertrages gebunden?
Dazu kommt das bisher keine Gehaltzahlung pünktlich zum im Vertrag vereinbarten Termin eingegangen ist, kommt meist so 1,5 Wochen später und erst auf Nachfrage.
Als mein Vertrag dann nach einem Jahr auslief und eigentlich versprochenerweise nahtlos in einen neuen Vertrag mit der anderen Uni übergehen sollte, wurde mir mitgeteilt, daß die Frist verpaßt worden sei und der neue Vertrag daher erst zwei Monate später weiterlaufen könne. ... Ohne jeglichen Vertrag zu haben, wurde ich nun auf Rechnungsbasis bezahlt. ... Leider habe ich tatsächlich keinerlei Vertrag darüber.
Ich bin im kirchlichen Bereich tätig und hatte einen befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre, der im Mai/Juni diesen Jahres durch einen Nachvertrag zu einem unbefristeten umgeändert wurde. ... Es würde mich freuen, wenn es noch einen Weg gibt den ich gehen kann um aus diesem Vertrag herauszukommen.
Hallo, mein Freund arbeitet nach Wochenarbeitsplänen, nach denen Grundsätzlich Überstunden anfallen (Auswärtstermine). Die Wochenarbeitspläne gibt es immer so 2-3 Wochen im vorraus. Sein Arbeitgeber gibt immer sehr kurzfristig Bescheid wann welcher Mitarbeiter Überstunden abbauen kann.
Ich bin seit 11.07 2007 bis Heute in eine Firma angestellt.Arbeite ohne Unterbrechung,im moment ist die Lage nicht gans gut für mich,und ich muss mit Kündigung rechnen .Wenn mein Arbeitgeber mich Fristlos kündigen,habe ich Anspruch auf Abfindung,und wie hoch wird die Summe? Dabei muss ich sagen das ich 2 Abmahnungen habe 1 im 11 2100 und 2 07.2011, wegen Alkohol.
Und das dann sein Vertrag fertiggestellt werden würde. Am 2.11.2005 rief mein Mann erneut in Bielefeld an und erkundigte sich nach dem Verbleib des Vertrages. ... Daher dauere die Ausfertigung des Vertrages noch.
In meinem Arbeitsvertrag wurde bezüglich der Arbeitszeit nur folgende Aussage getätigt: " Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den jeweiligen tariflichen und betrieblichen Bestimmungen.
Die ehrenamtliche rechtliche Verhinderungsbetreuerin kündigt alle bzw. erneuert die Verträge nicht, von einer Person A abgesehen. ... Sie hatte einen 650 EUR-Arbeitsvertrag mit der Mutter abgeschlossen, wo u.a. ... Mit der Betreuerin hatte sie keinen Vertrag abgeschlossen, sondern nahm an, der alte gilt weiter.
Das Verfahren lief folgendermaßen ab: 2014: erstmalige Antragstellung auf Teilzeit durch mich gemäß TV-V §7 für 12 Monate ab 01.10.2014 Genehmigung des Arbeitgebers per Antwortschreiben und einer schriftlich vereinbarten „Änderung des Arbeitsvertrages" (mit Bezug auf den §8 TzBfG (den ich im Antrag nicht erwähnte) und §7 TV-V) bzgl. der vorübergehenden Teilzeit bis zum 30.09.15, beidseitig unterschrieben 2015: erneute Antragstellung gemäß TV-V §7 für weitere12 Monate ab 01.10.2015 Genehmigungsschreiben des Arbeitgebers ohne Bezug von Gesetzen (keine weitere/erneute Änderung des Arbeitsvertrages seitens Arbeitgeber veranlasst) 2016: erneute Antragstellung gemäß TV-V §7 für weitere12 Monate ab 01.10.2016 Genehmigungsschreiben des Arbeitgebers ohne Bezug von Gesetzen (keine weitere/erneute Änderung des Arbeitsvertrages seitens Arbeitgeber veranlasst) 2017: erneute Antragstellung gemäß TV-V §7 für 12 Monate ab 01.10.2017 Genehmigungsschreiben des Arbeitgebers ohne Nennung von Gesetzen (keine weitere/erneute Änderung des Arbeitsvertrages seitens Arbeitgeber veranlasst) 2018: erneute Antragstellung gemäß TV-V §7 für 12 Monate ab 01.10.2018 (keine weitere/erneute Änderung des Arbeitsvertrages seitens Arbeitgeber veranlasst) Dieses Mal erhielt ich allerdings nur eine Teil-Zusage mit der Einschränkung, dass der Antrag nur bis zum 31.03.2019 genehmigt wird aufgrund einer längst geplanten Umstrukturierung, die konkret meinen Arbeitsplatz betrifft. ... Nun zu meinen Fragen: 1) Bedeutet die jetzige Teilzusage bis zum 31.03.2019 eine gewisse Absage, bei der bereits jetzt von mir einen Widerspruch erforderlich ist ?
Hallo, folgender Sachverhalt. Nach 3 Kindern und 8 Jahren Erziehungsurlaub müßte ich Ende Dezember wieder zurück ins Berufsleben. Vollzeit Kauffrau im Einzelhandel, Erstverkäuferin (Lieber wäre mit natürlich Teilzeit oder Minijob!)
Sachstand: Ich arbeite als Angestellte 40 Stunden; diese 40 Stunden sind so aufgeteilt, dass ich Montag bis Freitag mehr als 8 Stunden arbeite und mit den mehr geleisteten Stunden den Freitagnachmittag einarbeite (die Nachmittagsstunden werden also jeweils im Vorhinein abgeleistet). Somit darf ich freitags 12.30 Uhr gehen. Dies ist auch vertraglich so geregelt und wird seit Jahren so praktiziert.