Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ordentlich zum Quartal gekündigt und bin noch bis zum 31.03.2023 regulär beschäftigt. Da ich die "Funktion" einer Gruppenleiterin ausübe, habe ich bereits am 9.11.2022 gekündigt, um meinem Arbeitgeber genug Zeit zu geben, um Ersatz zu beschaffen - mit der Bitte und dem Anspruch, meine Aufgaben ebenso weiter und zu Ende zuführen wie vereinbart sofern sich nichts ändern würde. Wohlweislich, dass mein Arbeitsvertrag die Regelung ausweißt: "Außerdem erhält der Mitarbeiter eine Weihnachtszahlung i.H.v. 50% des Gehaltes, sofern er im November des betreffenden Jahres noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht."