Sehr geehrter Anwalt/Anwältin, Ich bin Student und habe als Nebenjob in einer Klinik als Einlasskontrolle gearbeitet. Jetzt am 28.04 wird mir mitgeteilt, dass mein Arbeitsvertrag ab dem 01.05 auf unbestimmte Zeit ruht. Der Grund hierfür ist, dass die Corona Regeln aufgehoben wurden.
Ich war bis 17.12.10 im Einsatz für einen Personaldienstleister und habe erst am 13.01.11 den nächsten Einatz bekommen. Gekündigt wurde mir nicht aber für die Zeit 18.12.10-12.01.11 wird mir a.) nur der Grundlohn bezahlt und b.) wurde mir für die Zeit 2 Zage Urlaub abgezogen die ich noch hatte und die restl, Zeit lief alles in Minusstunden, die ich nun reinatbeiten muß, Ist das trchtrns?
Ich habe weiterhin ohne Vertrag gearbeitet und das war dem Arbeitgeber bewusst. ... Bis jetzt habe ich noch immer keinen Vertrag unterschrieben(arbeite ohne Vertrag seit dem 01.09.2016). Muss ich wieder den alten Vertrag verlängern( Ergänzungskraft), obwohl ich jetzt Fachkraft bin?
Im November wurden die Mitarbeiter über eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 2,5 Std ohne Lohn oder Freizeitausgleich informiert. ... Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass mein Vertrag auslaufen würde und eine Umstrukturierung stattfinden wird.
In diesem Vertrag findet sich die Klausel "Zur Abgeltung aller Lohn-, Honorar- oder sonstigen Ansprüche des Dienstleisters zahlt der Unternehmer xxxxxx € plus USt an den Dienstleister".
Vor gut 2 Wochen, machte ich den Fehler und erkundigte mich nach dem Coronabonus der allen Einrichtungen gezahlt wurde, leider wusste ich dort nicht dass das nur für gewisse Verträge zählt.
Sehr geehrter Herr Anwalt, um meine jetzige Arbeitsstelle zu bekommen, musste ich einwilligen auf Umsatz (35%) zu arbeiten. War für mich kein Problem, da ich weiss was ich kann. Ende letzten Jahres erzählte mir ein Nachbar, dass ich (auch wenn ich auf Umsatz arbeite), Anspruch auf bezahlten Urlaub/Krankheit habe, nach der Regelung: Gehalt der letzten 3 Monate, pro Urlaubswoche geteilt durch 13, pro Tag geteilt durch 90.
Im Vertrag wurde immer genau beschrieben welche Lehrerin (auch von anderen Schulen aus dem Kreis Gütersloh) im Mutterschutz ich vertrete. Jetzt wurde der Vertrag vom Schulamt nicht mehr verlängert.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 10. ... Soweit Tatbestände in diesem Vertrag nicht geregelt wurden, gelten die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. 3. Wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder unwirksam werden, wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.
Meine Frage ist nun: Kann ich, wenn ich in der Firma aufhöre, die Differenz zwischen dem gezahlten Lohn und dem zustehenden Lohn und den mir zustehenden Urlaub nachträglich einklagen?
Über meine Rückzahlungsverpflichtung steht folgendes im Vertrag: "1. ... Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht berührt. ... Wenn ich nun von meiner Seite aus kündigen sollte gilt die Klausel bezüglich der Rückzahlungsverpflichtung aus dem Vertrag?
Hallo, ich arbeite in einem Indoor Freizeitpark (Betriebs GmbH & Co.KG) und habe einen Vertrag über 40 Stunden pro Woche zuzüglich 2 Stunden die mir pro Woche nicht bezahlt werden. ... Vertrag in Freizeit abgegolten werden. ... Nun wurde mir gewährt, diese Stunden statt Freizeit mit dem Lohn ausbezahlt zu bekommen.
Vergütung von Mehrarbeit in Teilzeit Guten Abend, Ich arbeite in einer kleinen Ambulanten Pflege (ohne tövd Vertrag, sondern normaler Vertrag). ... Mehrarbeit bei 20Std. in der Woche arbeiten muss u ob mir ein Lohn für jede Mehrarbeitsstunde zusteht und in welcher Höhe?!