Sehr geehrter Fragesteller,
Lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Nein, das darf der Arbeitgeber nicht. Das Risiko, dass der Bedarf an Ihrer Arbeitskraft wegen der Änderung der Corona-Regelungen wegfällt, liegt allein beim Arbeitgeber. Sie können also weiterhin Ihren Lohn beanspruchen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber keine Verwendung für Sie hat.Oh fordern Sie also ruhig weiterhin den Arbeitslohn ein und berufen sich dabei darauf, dass Sie einen gültigen Vertrag haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Lars Winkler
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Rechtsanwalt Lars Winkler
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Wie wird das geregelt wenn man kein festen Lohn hatte sondern nach gearbeiteten Stunden bezahlt wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Zu Ihre Nachfrage Folgendes:
In diesem Fall ist die Vergütung zu zahlen, die Sie im Falle einer Weiterarbeit bekommen hätten. Man nennt das Lohnausfallprinzip. Wenn time festes Gehalt vereinbart war, sondern nur nach Stunden bezahlt wurde, dann wäre eine Schätzung vorzunehmen. Die wäre aufgrund der bisherigen Arbeitszeiten vorzunehmen. Geschuldet wäre also ein Durchschnittswert der bisherigen Vergütungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lars Winkler
Rechtsanwalt