neue Stelle - ärztliche Untersuchung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
.: " Das Arbeitsverhältnis steht unter dem Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung der Mitarbeiterin für die vertraglich vorgesehene Arbeitsaufgabe.... Vertrag erhalten, sie ist aber nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages). Sollte eine bis zum Ablauf der Probezeit(=6 Monate) ...durchgeführte Untersuchung durch einen von...gGmbh benannten Betriebarzt die Nichteignung der Mitabeiterin ergeben, so endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Eingang dieser Feststellung bei der Mitarbeiterin, ohne dass es einer Kündigung bedarf.