Kündigungsfrist Arbeitnehmer, (Günstigkeitsprinzip, Definition Frist=Zeitraum)
vom 2.4.2024
für 42 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
(Unter 5 Jahre Betriebszugehörigkeit) Im Arbeitsvertrag §7 steht: Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden. ... Da aufgrund der Klausel im Vertrag die Frist sich von 4 Wochen (28 Tage) auf 1 Monat erhöht hat. Allerdings hat sein AG mitgeteilt, dass der Vertrag erst am 30.04. beendet wird, da sich laut der Klausel im Vertrag nicht nur die Frist vom 28 Tage auf 1 Monat erhöht hat (wie auch beim AG durch Betriebszugehörigkeit), sondern auch die Möglichkeit für den Arbeitnehmer den Zeitpunkt 15. des Folgemonats zu wählen, nicht mehr als Beendigungszeitpunkt frei gewählt werden kann.