Ruhezeit des ALG und Krankenkasse durch Aufhebungsvertrag
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Es wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen mit Abfindung und einer Freistellung von 7 Monaten. ... Dadurch, dass sich der AN in Elternzeit befindet und unkündbar ist ergibt sich für das Arbeitsamt eine Kündigungsfrist von 9 (2 + 7) Monaten, da das Arbeitsverhältnis theoretisch erst mit Ablauf der Elternzeit mit der gesetzlichen Frist von 7 Monaten hätte gekündigt werden können. Aufgrund der gesetzlichen Kündigungsfrist ergibt sich für das ALG I eine Ruhezeit von 2 Monaten sowie eine Sperre von 3 Monaten aufgrund des Aufhebungsvertrages.