Kündigung nächstzulässiger Termin
vom 10.3.2020
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Aylin Kempf / München
Gestern (09.03.2020) erhielt ich die ordentliche Kündigung (ohne vorangegangenem MA-Gespräch) mit folgendem Wortlaut: "hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis während der Probezeit ordentlich fristgerecht zum nächstzulässigen Termin. ... Frage: Auch wenn die Frist klar definiert und somit als nachvollziehbar bzw. selbst überprüfbar ist, ist die Kündigung trotz der fehlerhaften Berechnung (bei mir endet die Frist einen Tag später - also am 23.03.2020) so richtig?