Kündigung innerhalb sozialer Auslauffrist?
vom 27.1.2010
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Wortlaut der Kündigung: "Wir beziehen uns auf den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag vom xx und kündigen hiermit das mit Ihnen bestehende Anstellungsverhältnis innerhalb der Probezeit. Unter Verlängerung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gewähren wir Ihnen eine soziale Auslauffrist bis zum 31.03.2010.