Kündigung eines kurzfristigen Arbeitsverhältnisses ohne Angabe konkreter Gründe
vom 27.2.2015
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Das Arbeitsverhältnis war/ist befristet, vom 24.-28.02.15. ... Da das Arbeitsverhältnis noch bis zum 28. besteht und die Messe bereits läuft, konnte ich keinen anderen Job mehr dort finden. ... Die Agentur weißt Entschädigungsforderungen meinerseits mit der Begründung zurück, im Vertrag sei nur die Bezahlung "tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden" vereinbart: „Maßgebend sind die tatsächlich geleisteten und vom jeweiligen Kunden durch seine Unterschrift (Stundenzettel) bestätigten Stunden."