seit dem 01.05.216 besteht mein Arbeitsverhältnis.
Die Firma wurde am 01.11.2017 von einem neuen Inhaber übernommen.
Der Vertrag lief zum 31.07.2018 aus.
Im laufenden Jahr 2018 habe ich bereits 14 Urlaubstage genommen.
Nun stellt sich die Frage, über den restlichen abzugeltenden Urlaub, im Arbeitsvertag ist dies so formuliert:
§ 4 Urlaub
1. Der Beschäftigte hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, gern. BUrIG. Dieser beträgt derzeit bei 5 Arbeitstagen pro Woche 20 Tage im Kalenderjahr. Darüber hinaus gewährt der Arbeitgeber dem Beschäftigten zusätzlich einen vertraglichen Urlaubsanspruch von weiteren 10 Tagen pro Kalenderjahr bei 5 Arbeitstagen pro Woche. Erhöht sich der gesetzliche Mindesturlaub ist diese Erhöhung auf den vertraglichen Mehrurlaub anzurechnen.
Der Urlaub wird grundsätzlich in den betrieblich vorgesehenen Schließzeiten gewährt.
2. Zuerst wird der gesetzliche Mindesturlaub und dann der vertragliche Urlaub gewährt.
3. Scheidet der Beschäftigte in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres aus, beträgt der Urlaub so viel Zwölftel des Jahresurlaubes, als der Beschäftigte volle Kalendermonate im Betrieb in dem Kalenderjahr beschäftigt ist, mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubs.
4. Eine Übertragung des vertraglichen Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Beschäftigten liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahren gewährt und genommen werden; andernfalls verfällt der Urlaub mit Ablauf des 31. März des folgenden Kalenderjahres.
5. Der vertragliche Urlaubsanspruch verringert sich für jeden Monat um 1/12 des Jahresurlaubs, in dem das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes oder Vereinbarung ruht.
6. Kann der gesetzliche oder der vertragliche Urlaub (vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen) wegen Krankheit nicht genommen werden, verfällt er spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.
Nun meine Frage, wie viel Urlaubstage muss mir der Arbeitgeber vergüten ?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie 5 Arbeitstage in der Woche gearbeitet haben, haben Sie aufgrund des Ausscheidens in der zweiten Jahreshälfte einen Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub für dieses Jahr, also insgesamt 20 Tage. Die weiteren vertraglichen Regelungen spielen insoweit keine Rolle, da 7/12 der 30 Tage vertraglich zugesicherten Urlaubs 17,5 Tage ergeben würde und Sie damit schlechter stellen würde.
Wenn Sie bereits 14 Tage Ihres Jahresurlaubs genommen haben, muss der Arbeitgeber Ihnen Ihre verbleibenden 6 Tage vergüten. Bitte beachten Sie, dass arbeitsvertraglich Ausschlussfristen zur Geltendmachung dieser Ansprüche vereinbart sein können, sodass der Anspruch auf Abgeltung zeitnah geltend gemacht werden sollte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.