Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Arbeitsbescheinigung hat Ihr Arbeitgeber falsch ausgestellt. Nach Ihrer Schilderung liegt auch eine einvernehmliche Kündigung zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen Kündigung vor.
Die Formulierung wird auch gewählt, damit Sie keine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld bekommen. Die Agentur für Arbeit wird sich keine Namensliste vorlegen lassen. Die derzeitige Angabe kann dazu führen, dass Sie eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld bekommen. Sie sollten auf jeden Fall der Agentur für Arbeit den Aufhebungsvertrag vorlegen. Nur aus diesem ergibt sich derzeit, dass ansonsten eine Kündigung erfolgt wäre, was für die Vermeidung der Sperrzeit wichtig ist.
Sie haben leider keine Möglichkeit, die Berichtigung der Arbeitsbescheinigung gerichtlich geltend zu machen, weil die Agentur für Arbeit zu prüfen hat, ob die Arbeitsbescheinigung wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde.
Entstehen Ihnen allerdings durch die Falschangabe finanzielle Nachteile, können Sie diese gegen das Unternehmen vor dem Arbeitsgericht geltend machen.
Sie sollten Ihren Arbeitgeber auffordern, die Bescheinigung entsprechend den Angaben im Aufhebungsvertrag auszufüllen und darauf hinweisen, dass die Agentur für Arbeit gegen den Arbeitgeber bei Falschangabe ein Bußgeld verhängen kann.
Des Weiteren können Sie darauf hinweisen, dass die Angabe „ zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen Kündigung" nicht ohne Wahrheitsgehalt vom Arbeitgeber gewählt werden darf, weil hierdurch die Sperrzeit entfällt und der Arbeitnehmer Leistungen beziehen kann. Der Arbeitgeber würde sich demnach, wenn es nicht zutreffend wäre, der Beihilfe zum Betrug zu Lasten der Agentur für Arbeit strafbar machen.
Daher dürfte es auch im Interesse der Arbeitgebers liegen, schnellstens die Arbeitsbescheinigung zutreffend auszufüllen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte