neuer Job während Freistellung nach Kündigung in der Probezeit
In meinem Arbeitsvertrag (des alten AG) ist eine Klausel eingebaut, dass weitere Tätigkeiten beim AG angezeigt werden müssen, allerdings frage ich mich, ob diese Klausel wegen der betriebsbedingten Kündigung noch relevant ist. 2) Kann der Noch-AG die Gehälter evtl. aufrechnen? 3) Ist evtl. ein Aufhebungsvertrag sinnvoll, der den bisherigen Arbeitsvertrag zum 01.11.09 löst, mich allerdings 1 Gehalt kostet?