Daher muss eine Sperre des Arbeitslosengelds 1 für die ersten 3 Monate nicht unbedingt vermieden werden, solange die Sperrzeit ab März 2013 beginnt. ... Ich möchte nach Rückkehr möglichst lange Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben Die finalen Verhandlungen finden in ca. 1 Woche statt. ... Insbesondere ist mir wichtig, dass ich: 1.Zum 28.02.2013 meine Auszeit beginnen kann und nicht mehr physisch anwesend sein muss (während der Auszeit brauche ich keine deutsche Sozialversicherung, außer die gesetzliche Rente werde ich freiwillig weiter bezahlen) 2.Den maximalen Steuervorteil in 2013 habe und daher das beste Resultat für den Austritt erziele 3.Nach der persönlichen Auszeit möglichst langen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe 4.Nach der Auszeit im 01.03.2014 wieder bei der Firma anfangen könnte, ohne dass ich die komplett Abfindung zurückzahlen muss Herlichen Dank im Voraus.