Vom Ausländischen Studenten zu Arbeitnehmer
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Die Fragen: 1-Wenn ich den Vertrag unterschreibe, dann erfolgt eine Änderung des Aufenthaltstitels reibungslos durch meinen ersten Hochschulabschluss, oder muss ich erst mein neues Studium absolvieren bevor ich wieder eine Arbeitstelle antreten darf? oder vieleicht muss ich erst Deutschland verlassen und von meinr Heimat für ein Visum zwecks Arbeit antragen muss?