Betriebsübergang in der Altersteilzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Der Übergang in die Altersteilzeit fand dann beim neuen Arbeitgeber statt, exakt in Anwendung des existierenden Altersteilzeit-Vertrags. ... (In meinem Altersteilzeitvertrag ist Kündigung nicht ausdrücklich erwähnt, lediglich der Zusatz dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem zeitgleichen Übergang in die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt.) •Kann der Arbeitgeber bei Betriebsübergang ein bereits in der Freistellungsphase befindliches Arbeitsverhältnis in eine neue Gesellschaft einbringen?