Arbeitsrecht - vorgeschobener Befristungsgrund
vom 22.7.2014
45 €
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Im Anschluss folgte der zweite Arbeitsvertrag (fristgerecht, keine Formfehle, voheriger Vertrag aufgehoben) für die Dauer der Elternzeit gleicher Mitarbeiterin X mit Zusatz, dass Frau X bis 14.05.2015 Elternzeit geplant hat und man mich rechtzeitig informieren würde, wenn sich Änderungen ergeben sollten. Infolge einer internen Stellenausschreibung erhielt ich ab 01.07.2014 einen weiteren Arbeitsvertrag (vorheriger Verkraft außer Kraft getreten mit Unterschrift des neuen Vertrages) nunmehr mit Befristungsgrund "im Rahmen des Bundesprojektes YZ" bis 31.12.2015.