Betriebsbedingt oder auf eigenen Wunsch
vom 11.2.2007
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige dringend eine Auskunft: Welche "Klausel" hat im Arbeitszeugnis einen besseren Anschein, die Formulierung einer betriebsbedingten Kündigung oder die Formulierung, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt, um sich neuen Aufgaben zu widmen?