Welche Kündigungsfrist gilt: 3 Monate oder andere gesetzliche?
beantwortet von
Rechtsanwalt Manfred A. Binder / München
Originaltext Arbeitsvertrag aus Feb. 2007: Vertragsdauer und Kündigung: .... Nach Ablauf der Probezeit ist das Anstellungsverhältnis von beiden Seiten kündbar, jeweils zum Ende eines Monats mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Im übrigen ist vereinbart, dass jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten von Herrn X in gleicher Weise auch zugunsten der Firma gilt.