Hallo, wenn in einem Unternehmen in den Arbeitsverträgen grundsätzlich durch den Arbeitgeber vermerkt ist, dass "für eine Kündigung die im Tarifvertrag festgelegten Fristen gelten" und im Tarifvertrag folgendes zum Thema Kündigungsfrist geschrieben steht: * Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist bei einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber • bis zu 5 Jahren 6 Wochen, • nach 5 Jahren 3 Monate, • nach 8 Jahren 4 Monate, • nach 10 Jahren 5 Monate, • nach 12 Jahren 6 Monate, jeweils zum Ende des Kalendermonats. * Gilt dann bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer die in § 622 BGB festgelegte gesetzliche Mindestkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonat? Voraussetzung: Es gibt im Tarifvertrag keinen weiteren Punkt, der sich mit "Fristen für die Kündigung durch den Arbeitnehmer" beschäftigt, sondern nur den hier kopierten Text bei dem deutlich "bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber" geschrieben steht. vielen Dank für ihre Einschätzung, und viele Grüße!