Ich habe gesagt, es stehe dem Arbeitgeber frei im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses mir neue Aufgaben zuzuweisen, und ich würde alles daran setzten diese im Rahmen meiner Möglichkeiten zu bewältigen; mit einer Vertragsänderung, insbesondere der Übernahme von kaufmännischer Verantwortung, wäre ich ohne Weiteres aber nicht einverstanden - es könne ja, schlug ich vor - falls das unbedingt sein muss - eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, was aber sehr entschieden abgelehnt wurde; so eine Diskussion "würde man nicht führen". ... Mein Arbeitsvertrag enthält eine Klausel "Der Arbeitgeber (AG) behält sich vor, die Stellenbeschreibung jederzeit im Rahmen seinesWeisungsrechts zu ändern und zu ergänzen.