Kündingung einer Arbeitnehmnerin (Kleinbetrieb)
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. - Alter der Arbeitnehmerin: 60 Jahre - angestellt seit März 2012 - Eingliederungszuschuss für Ältere (EGZ) erhalten (40%) vom 29.03.12 - 28.03.13 - in den Bedingungen des EGZ sind keine Klauseln der zwingenden Weiterbeschäftigung enthalten - im Arbeitsvertrag ist die Regel-Kündigunsfrist festgehalten Frage: - kann ohne Begründung fristgerecht laut Arbeitsvertrag zum 15.07.13 gekündigt werden?