Ich bin AG und habe auf die Kündigung ein falsches Vertragsdatum geschrieben
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Leider ist mir hier folgender Fehler unterlaufen, ich habe wie unten zu sehen bei bestehenden Arbeitsverhältnis statt 2018 hier 2019 geschrieben (das Datum korrekt lautet 26.09.2018 das ist der Tag an dem Vertrag unterzeichnet wurde, Arbeitsbeginn ist der 15.10.2018). ... Eine verspätete Meldung kann Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld mindern.