Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 1 Jahr und 3 Monate bei einem Versicherungsunternehmen als Bezirksvertreter tätig. Ich habe für die ersten 12 Monate eine Einarbeitungspauschale erhalten,dazu steht folgender Text: Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Vertreter innerhalb einer bestimmten Frist (vereinbarte Zahlungsdauer zzgl. 6 Monate) ab Vertragsbeginn behält sich die .....Firma das Recht vor,die Einarbeitungspauschale nach billigem Ermessen auch unter der Würdigung der Belange des Vertreters ganz oder teilweise zurückzufordern,dies gilt entsprechend bei einer außerordentlichen Kündigung durch die .... innerhalb desselben Zeitraums,wenn der Vertreter die Beendigung aus wichtigem Grunde zu vertreten hat. Ich muss dazu sagen,ich habe am Anfang meiner Tätigkeit nur einen drei Seitigen Vertrag erhalten wo auf den Passus hingewiesen wurde ich aber nicht die Möglichkeit hatte ihn zu lesen,da ich sämtliche Anlagen erst später erhalten habe.