Kündigung nach Betriebszusammenlegung
vom 7.3.2015
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Nun hat man in unserer Tochtergesellschaft alle Mitarbeiter/innen ohne Angaben von Gründen gekündigt. Es wurde uns mündlich mitgeteilt, dass der Betrieb der Tochtergesellschaft eingestellt werden würde und alle Tätigkeiten durch die andere deutsche Tochtergesellschaft der neuen fusionierten Partner wahrgenommen werden. ... Ist die Kündigung zulässig?