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korrekte Führung des elektronischen Fahrtenbuches

13. März 2015 12:21 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andre Jahn, LL.M. (US)

Zusammenfassung

Bei Wahl der Fahrtenbuchmethode zur Bestimmung der betrieblichen Nutzung eines PKW ist bei gemischten Fahrten, die private und dienstliche Elemente enthalten der Kilometerstand vor und nach der Unterbrechung der Dienstfahrt zur privaten Nutzung gesondert aufzuzeichnen.

Ich bin selbständiger Handelsvertreter und habe seit kurzem ein elektronisches Fahrtenbuch.
Meine Privatanschrift ist auch gleichzeitig meine Gewerbeanschrift, so das ich jede Fahrt zum Kunden von "zu Hause aus" als dienstliche Fahrt kennzeichne.
Wie aber mu0 ich vorgehen, wenn ich meine Fahrt wegen einer privaten Besorgung unterbreche, zum Einkauf, Sport etc.

Beispiel:
Ich fahre von einem Kundentermin direkt in das Sportstudio/Schwimmbad und von dort aus weiter nach Hause bzw. als Rückfahrt in das Homeoffice.
Oder ich halte auf dem Weg zum Kunden an und erledige meinen Wochenendeinkauf.

Was zählt dann als dienstlich, was als privat ?

Vielen Dank

Sehr geeehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Basis des gegebenen Sachverhaltes wie folgt.

Bei sogenannten "gemischten Fahrten", die dienstliche und private Elemente enthalten, müssen Sie den Kilometerstand vor und nach der privaten Unterbrechung gesondert aufzeichnen.
Aus der Rspr (BFH-Urteil vom 1.März 2012, Az.6 R 33/10 Randzeile 12f.: "...…. Grundsätzlich ist dabei jede einzelne berufliche Verwendung für sich und mit dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs aufzuzeichnen. Besteht allerdings eine einheitliche berufliche Reise aus mehreren Teilabschnitten, so können diese Abschnitte miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden. Dann genügt die Aufzeichnung des am Ende der gesamten Reise erreichten Gesamtkilometerstands, wenn zugleich die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden, in der sie aufgesucht worden sind. (Anmerkung: Jetzt kommt das Wichtig: =>)Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist..."

Mit anderen Worten, in Ihrem Beispiel endet die berufliche Fahrt im Ganzen beim kleinen Umweg zum Schwimmbad, von dem aus sie dann nicht ins sozusagen "betriebliche Home-Office" fahren, sondern ganz einfach nach Hause und die Wegstrecke Schwimmbad-Homeoffice eine Privatfahrt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ra. Jahn

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