Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
1. Muss mein Name dann auch im Mietvertrag stehen? Oder genügt die Anmeldung als Erstwohnsitz?
Für die Einkommenssteuererklärung genügt sicherlich die Meldung des Erstwohnsitzes in Mannheim, um die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen. Problematisch könnte hingegen die Meldung bei dem Zweitwohnsitz in Ulm werden.
2. Gibt das irgendwelche Probleme, wenn ich Ulm als meinen Zweitwohnsitz angebe, obwohl ich dort geboren bin und weiterhin von Mo-Fr dort arbeite?
Einige Gemeinden und Meldebehörden sind bestrebt den Erstwohnsitz beizubehalten. Hierzu verweise ich auf meine Ausführungen unter
https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=14267
Insoweit ist aus dieser Sicht ratsam einen gültigen Mietvertrag am Erstwohnsitz vorweisen zu können. Entscheiden ist, wo Ihr Lebensmittelpunkt ist. Auch wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz in Ulm anmelden, sollten Sie einige Argumente parat haben, warum Mannheim der Lebensmittelpunkt ist:
- gemeinsame Wohnung mit Lebenspartner
- Mitgliedschaften in Vereinen
3. Kann ich "Heimfahrten" nach Mannheim dann steuerlich geltend machen?
Bei einer doppelten Haushaltsführung könnten Sie die Heimfahrten für eine Heimfahrt pro Woche steuerlich geltend machen, ebenso wie die Telefonkosten, wobei dies zwischen den Finanzämtern unterschiedlich gehandhabt wird.
Problematisch und entscheidend ist allerdings, dass der Umzug nicht beruflich, sondern privat bedingt ist, da Sie ja von Ihrem Arbeitsort wegziehen. Insoweit wird die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung problematisch werden.
Hierzu der BFH „Das Beziehen der Zweitwohnung oder die mit der Begründung einer Zweitwohnung verbundene Aufteilung einer Haushaltsführung auf zwei Wohnungen muß durch die berufliche Beschäftigung veranlaßt gewesen sein (BFH-Urteil vom 2.12.1981 - BStBl 1982, Teil II, Seite 297 und Seite 323, sowie BFH-Urteil vom 22.9.1988 - BStBl 1989, Teil II, Seite 293). Das Beziehen einer Zweitwohnung ist regelmäßig bei einem Wechsel des Beschäftigungsorts auf Grund einer Versetzung, des Wechsels oder der erstmaligen Begründung eines Dienstverhältnisses beruflich veranlaßt.“
4. Ist es für mich steuerlich günstiger (doppelte Haushaltsführung?), wenn ich ein 1-Zimmer-Appartement für Mo-Fr anmiete oder wenn ich im Haus meiner Eltern (besteht aus 3 separaten Wohneinheiten) unterkomme (gegen Mietzahlung / Mietvertrag)?
Entscheiden ist hierbei nicht, wo sich eine Wohnung anmieten, sondern, dass der Mietvertrag mit Ihren Eltern einem Drittvergleich standhält. Insoweit sollte der Mietvertrag mit Ihren Eltern auf einem im Einzelhandel erhältlichen Vordruck erfolgen und eine ortsübliche Miete beinhalten, wobei ich wie ausgeführt die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung für problematisch erachte.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass am Zweitwohnsitz Ulm möglicherweise eine Zweitwohnsitzsteuer anfällt.
Insoweit sehe aufgrund der geschilderten Konstellation wenig Aussicht, dass die doppelte Haushaltesführung eine steuerliche Berücksichtigung findet, da Sie nicht beruflich veranlasst ist. Ich bedaure Ihnen keine bessere Nachricht vermitteln zu können, hoffe Ihnen aber dennoch weitergeholfen zu haben.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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