Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Angaben. Bitte bedenken Sie, dass an dieser Stelle nur eine erste Einschätzung möglich ist.
Grundsätzlich kann das unentschuldigte Fehlen am Arbeitsplatz einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen. Diese ist aber immer das letzte Mittel. Aus einer Interessenabwägung muss sich ergeben, dass dem AG das Festhalten am Arbeitaverhältniss nciht zumutbar ist und zwar bis zum Ablauf der ordentlichen Frist. Aufgrund Ihrer Eigenkündigung endet das AV zum 31.12.08. Nur bei extrem schwerwiegenden Gründen ist dann der AG zur Kündigung berechtigt. Sie haben versäumt sich krank zu melden, waren aber tatsächlich krankgeschrieben. Sie sind zwar selbst für die rechtzeitige Krankmeldung verantwortlich, dennoch gilt aber dass Sie krank waren und damit einen Grund für Ihr Fehlen hatten. Ich gehe davon aus, dass ein solcher Vorfall nicht schon einmal vorgefallen ist. Ihr AG könnte Sie abmahnen, für eine fristlose Kündigung reicht der Sachverhalt aber sehr wahrscheinlich nicht aus.
Falls Ihnen eine Kündigung zugeht, sollten Sie einen Anwalt beauftragen und Kündigungsschutzklage erheben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht