Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Eine Insolvenz ändert an dem Zustand, der sich aus dem Grundbuch ergibt nichts.
Der Insolvenzverwalter, der dann für einen Miteiegntümer auftritt wird nicht ohne den anderen Miteigentümer verkaufen können. Vielmehr wird die finanzierende Bank bei einem Insolvenzantrag und späteren Eröffnung des Insolvenzverfahren in der Regel sofort die Zwangsversteigerung einleiten, gerade vor dem Hintergrund, dass die Grundschuld nicht mehr in voller Höhe valutiert.
Der bessere Weg wäre, dass beide Eigentümer sich auf einen Gutachter verständigen, der die Immobilie bewertet und auf dieser Grundlage ein Verkauf erfolgt. Hierbei besteht dann auch die Möglichkeit, dass ein Miteigentümer die gesamte Immobilie als auch das gesamte Darlehen übernimmt und den ausscheidenden Eigentümer auszahlt.
Besteht hierfür keine Grundlage, kann ein Eigentümer die Teilungsversteigerung beantragen. Hierbei wird das Objekt versteigert und der Erlös nach Abzug der Bankforderung an die Eigentümer aufgeteilt. Auch hier kann ein Eigentümer die Immobilie ersteigern.
Im Ergebnis bietet die Insolvenz keine Lösung, um den Verkauf des Hauses gegen den Willen des anderen Miteigentümers voranzutreiben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Habe ich das richtig verstanden, dass, wenn die finanzierende Bank
keine Versteigerung will, da eventuell der nicht betroffene
Teil die gesamte Rückzahlung übernimmt, kann der Inso
Verwalter das Haus nicht versteigern.?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wird die Bank grundsätzlich die Zwangsversteigerung beantragen. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn vorher eine Vereinbarung oder Verständigung getroffen wird.
Der Insolvenzverwalter kann ebenfalls eine Zwangsversteigerung beantragen wird dies aber in der Regel nicht vornehmen, da er mit den Gutachterkosten in Vorleistung treten muss.
Vielmehr wird er dann den nicht insolventen Miteigentümer zum Verkauf des ganzen Hauses oder Übernahme der Eigentumshälfte bewegen wollen.
Mit besten Grüßen