Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantwort:
1. Durch die beantragte und später eröffnete Insolvenz fällt der Miteigentumsanteil Ihres Mannes in die Insolvenzmasse. Allerdings wird der Insolvenzverwalter das Haus nicht ohne Ihre und die Mitwirkung der Bank verwerten können. Aufgrund der Belastung wird der Insolvenzverwalter in der Regel den Miteigentumsanteil aus der Insolvenzmasse freigeben, wenn eine freihändige Verwertung nicht möglich erscheint.
2. Soweit die Raten für das Darlehen nicht mehr beglichen werden, wird die Bank das Darlehen kündigen und die Zwangsversteigerung beantragen. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Darlehen gegenüber Ihrem Mann in voller Höhe fällig. Spätestens aber im September, wenn eine Anschlussfinanzierung ansteht, wird es aufgrund der Einkommenssituation schwierig werden eine entsprechende Finanzierung zu erhalten.
3. Die Lebensversicherung werden durch den Insolvenzverwalter im Rahmen der Insolvenz dahingehend geprüft werden, ob diese kündbar und nicht verpfändet sind, damit Sie in die Insolvenzmasse fallen. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht ratsam die Versicherungen weiter zu bedienen.
4. Als weitere Vorgehensweise schlage ich vor, dass Sie zunächst ein Gespräch mit der Bank vereinbaren, um die bestehenden Möglichkeiten auszuloten. Besteht die Möglichkeit beispielsweise unter Tilgung der Darlehen durch die Lebensversicherungen ein Finanzierung zu erhalten, so sollten Sie sich dies durchrechnen.
Auch wäre es ratsam, wenn die Miteigentumshälfte Ihre Mannes unter Mitwirkung des Insolvenzverwalters auf Sie übertragen wird. Für diesen Fall wäre die Darlehensrate um ein Stillhalten der Bank zu erreichen, weiter zu führen, wobei diese durch Sie zu erbringen sind, da Ihr Mann sich bei Leistungen an die Bank einer Gläubigerbegünstigung aussetzt.
Bevor eine Kündigung der Lebensversicherungen erfolgt, z.B. da Sie an die Bank verpfändet sind und zur Tilgung eingesetzt werden, sollte versucht werden die Versicherung an hierauf spezialisierte Aufkäufer anzubieten, da meist ein höherer Restwert erzielt wird.
5. Sollte eine Finanzierung nicht zugesagt werden können, sollten Sie sich bemühen, das Haus zusammen mit dem Insolvenzverwalter zu veräußern (ggfs. auch innerhalb der Familie). Keinesfalls sollten Sie es bis zu einer Versteigerung kommen lassen, da hier zumeist ein Abschlag erfolgt und Sie für das nicht komplett zurückgeführte Darlehen ebenfalls haften.
Um auch hier Zeit zu gewinnen, wäre es ratsam im Einvernehmen mit der Bank jedenfalls die Zinsleistungen zu erbringen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen