Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Das einzige, was Sie machen müssen, ist, den Scheidungsantrag zu stellen. Da Sie bereits seit 5 Jahren getrennt leben, ist dies möglich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte.
Falls Sie noch Fragen haben sollten oder rechtlichen Beistand benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
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