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Vorgezogene Erbfolge / Spekulationsfrist

| 6. Februar 2018 09:47 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Busch

Sehr geehrte Damen und Herren,

1995 bauten meine Eltern auf einem gekauften Grundstück ein Haus. Dieses wurde mir nach 10 Jahren, notariell beglaubigt, im Zuge einer vorgezogenen Erbfolge übertragen. Gleichzeitig musste ich die verbleibenden Verbindlichkeiten i.H.v. 150.000 DM übernehmen. Bis Mitte 2008 habe ich das Haus dann noch weiter selber bewohnt, danach 1,5 Jahre vermietet und dann in 2010 endgültig verkauft. Da ich seither keine Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuerklasse 1)mehr gemacht habe, stellt ich mir folgenden Frage :
In 2018 werde ich wieder heiraten und so entsteht durch die dann unterschiedlichen Steuerklassen wieder eine Pflicht zur Abgabe einer EKSt-Erklärung. Ist der Verkauf aus 2010 für das wie beschrieben erhaltene Objekt noch irgendwie von Belangen ?
Die 10-jährige Spekulationsfrist wurde ja durch meine Eltern bereits eingehalten.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Verkauf der Immobilie spielt keine Rolle für Ihre zukünftige Besteuerung. Wenn schon Ihre Eltern die Immobilie mehr als zehn Jahre in Ihrem Eigentum hatten, war es auch völlig zutreffend, dass die Veräußerung steuerfrei erfolgt ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 6. Februar 2018 | 10:22

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