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Vertrag unterschrieben. Mündliche Einigung, dass Vertrag nicht zustande kam

17. Oktober 2016 19:13 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Manuela Fritsch

Hallo,

ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Auf meine Bitte den Arbeitsvertrag vor Dienstantritt mit schriftlichem Vertrag aufzuheben, sagte der AG am Telefon, dass er der Bitte nachkommt und den Vertrag aber wortwörtlich nur zerreißt und eben kein Schriftstück unterzeichnen wird.
Laut AG wurde lediglich der Vertrag unterschrieben und da ich keine Daten zur Sozialversicherung usw. angeben habe (außer Name, Adresse, Geburtsdatum), müsse ich mir keine Sorgen machen, dass im Nachhinein noch etwas von ihnen kommt.
Kann ich darauf Vertrauen? Könnte der Arbeitgeber dennoch gegen mich vorgehen?

Vielen Dank.

Sehr geehrter Mandant,

selbstverständlich wäre die Vereinbarung zwischen Ihnen wirksam, wenn sich beide Seiten tatsächlich daran halten.

Eine Sicherheit haben Sie aber tatsächlich nur dann, wenn Ihnen hierüber ein schriftliches Dokument vorliegt, da ein Aufhebungsvertrag der Schriftform bedarf.
Es würde sich also in jedem Fall empfehlen, die Einigung schriftlich zu fixieren.

Hinzu kommt - je nach Inhalt Ihres Arbeitsvertrages - das Risiko, dass Ihr Vertragspartner von Ihnen Schadensersatz wegen Kündigung, bzw. Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses verlangen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 17. Oktober 2016 | 20:40

Hallo,

vielen lieben Dank für die Antwort.
Habe ich richtig verstanden, dass die sichere Variante (abgesehen vom Aufhebungsvertrag) die Kündigung vor Dienstantriit wäre?
D.h. ich kündige den Vertrag und ab Eingang beim AG laufen die 14 Tage Kündigungsfrist? (Steht so im Vertrag)

Und sollte ich auf den AG Vertrauen und nichts weiter unternehmen, könnte er behaupten nie von einer Aufhebung erfahren zu haben?

Vielen lieben Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Oktober 2016 | 07:03

Sehr geehrter Mandant,

nein, das ist nicht korrekt. Eine Kündigung vor Dienstantritt kann - je nach dem Inhalt des Vertrages, den Sie abgeschlossen haben, nachteilig sein und ist nicht empfehlenswert. Ein Aufhebungsvertrag oder jedenfalls eine schriftliche Bestätigung darüber, dass sich beide Seiten darüber einig sind, dass kein Vertragsverhältnis begründet werden soll, ist in jedem Fall empfehlenswert.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin

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