Mein Vater hat seine "neue" Partnerin geheiratet und ihr nach mittlerweilen 10 Jahren Beziehung sein Haus überschrieben. Verheiratet sind sie jetzt aber erst 3 Jahre.
Wie sieht es mit dem Erbe aus falls mein Vater sterben sollte und er weiter kein Testament hat. Gibt es für mich dennoch noch einen Pflichtteil vom Wert des Hauses? Oder geh ich dann leer aus?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Auch wenn kein Testament vorliegt, durch das Sie explizit enterbt werden, kann zu Ihren Gunsten ein Pflichtteilsergänzungsanspruch im Sinne von Par. 2325 BGB greifen. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 19.03.1981, IVa ZR 30/80
für einen vergleichbaren Fall entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller28. November 2020 | 14:50
Heisst das dann im Klartext dass ich sicher meinen Pflichtteil bekomme?
Dankeschön für die Beantwortung der nochmaligen Nachfrage.
Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende :)
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt28. November 2020 | 14:59
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Da Ihr Vater noch lebt und entsprechend viel passieren kann (z.B. Scheidung und Rückübertragung des Hauses), ist es nicht möglich, zu beurteilen, was Sie am Ende definitiv erhalten.