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Vater enterbt, Erbe ich als Enkel?

17. Mai 2019 23:18 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Großmutter ist verstorben. Sie hinterließ drei Söhne. Meinen Vater enterbte sie. Soweit ich weiß verzichtete er bereits vor einigen Jahren auf seinen Pflichtteilsanspruch gegen Zahlung einer Geldsumme. Das ganze wurde notariell beurkundet. Ich vermute nur, dass er im Testament enterbt wurde. Ich weiß es aber nicht genau. Soweit ich weiß gilt: wurde jemand enterbt treten an seine Stelle dessen Kinder. Gilt es in so einem Falle auch? Wenn der Erbe bereits zu Lebzeiten seiner Mutter auf sein Erbe verzichtet hat? Habe ich als Enkel die Möglichkeit in das Testament Einsicht zu erhalten? Habe ich ein berechtigtes Interesse?

17. Mai 2019 | 23:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ein Verzicht ist von der Enterbung zu unterscheiden. Bei einem Verzicht ist auch kein Pflichtteil möglich, anders als bei der Enterbung.
Allerdings haben Sie bei dem Verzicht keinen Anspruch, da die Brüder als direkte Abkömmlinge noch leben und entsprechend die Ränge dahinter ausschließen, es sei denn, dass dies im Verzichtsvertrag ausdrücklich anders geregelt ist.

Es wäre bei einer Enterbung anders, da Sie dann als Nachfahre zumindest den Pflichtteil einfordern könnten.
Insofern besteht hierbei auch kein berechtigtes Interesse an der Einsicht, da Sie sonst auch vom Amtswegen bereits informiert gewesen wären.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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