Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Basis Ihrer Frage ist derzeit noch nicht ganz klar. Urlaubsabgeltung wird grundsätzlich dann gewährt, wenn ein Arbeitsverhältnis endet und aufgrund der kurzen Restdauer des Arbeitsverhältnisses der noch vorhandene Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nicht in Natura gewährt werden kann. Wenn ich Sie jedoch richtig verstehe, dann besteht Ihr Arbeitsverhältnis derzeit noch. Eine Urlaubsabgeltung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gibt es jedoch nicht.
Es stellt sich daher für Sie die Frage, was in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart worden ist hinsichtlich Ihnen zustehender Urlaubstage und wann diese verfallen, gegebenenfalls können Sie diese noch in Anspruch nehmen.
Haben Sie keinen Arbeitsvertrag, so gelten die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes.
Eine Urlaubsabgeltung jedoch entsprechend dem von Ihnen zitierten Urteil können Sie nicht erhalten.
Bitte beachten Sie, dass diese Webseite lediglich dazu dient, Ihnen einen erste Einschätzung zur Rechtslage zu liefern. Eine ausführliche und persönliche Beratung soll und kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Jan-Torben Callsen, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Callsen,
letzten Mittwoch erhielt ich die Kündigung von meiner Chefin ohne einen Kündigungsgrund. Seit geraumer Zeit habe ich versucht mich gegen die Missstände, die in dem Betrieb herrschen zu wehren und auch ein paar mal meine chefin um einen Urlaubstag gebeten. (leider nur mündlich) Jedesmal ist mir die Bitte um einen Urlaubstag ausgeschlagen worden und mir wurde stets nur unentgeltlich freigegeben. Kennen Sie den Artikel, von dem ich Ihnen den Link geschickt habe? Habe ich nun ein Anrecht die Urlaubstage von 2,5 Jahren in Anspruch zu nehmen, d.h. sie mir auszahlen zu lassen? Eine Urlaubsregelung wird in meinem Arbeitsvertrag nicht genannt. Könnten Sie mir bitte auch beantworten, ob ich Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld habe, wenn alle anderen Teilzeitbeschäftigten, die über 450 Euro verdienen, diesen bekommen.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Fragestellerin,
sofern in Ihrem Arbeitsvertrag keine Ausschlußfristen vereinbart sind, die etwa schon abgelaufen wären, so steht Ihnen tatsächlich ein entsprechender Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu.
Ob Ihnen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusteht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Tatsächlich gilt ein Gleichbehandlungsgebot für den Arbeitgeber. Identische Sachverhalte hat dieser auch identisch zu behandeln. Hier wird es also auf die Frage ankommen, ob Ihre Tätigkeit und Ihre Eingliederung in das Unternehmen derjenigen der anderen Teilzeitbeschäftigten entspricht.
Leider kann ich dies nicht pauschal zu Ihren Gunsten oder Ungunsten beantworten, da es sich bei der jeweiligen Einschätzung um eine Einzelfallentscheidung durch das erkennende Gericht handelt.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wünsche Ihnen noch eine angenehme Woche!