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Urlaubs- und Kranktagsberechnung

24. Februar 2007 22:41 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin seit 02.06 bei einer Art Leihfirma im Gastronomischen Bereich tätig. Mein Arbeitsvertrag (Mtv) beinhaltet einen festen Monatslohn und 120 Stunden, auf die ich jeden Monat kommen sollte. 2006 gab es für jeden Urlaubs- und Kranktag 6 Stunden. Im Januar 07 blieben die Aufträge aus und ich war 6 Tage Krank. Nach meiner Stundenzusammenrechnung mit Überstunden vom Dezember und Kranktagen vom Januar kam ich auf ca.110 Stunden. Als ich jetzt meine Lohnabrechnung für Januar bekam sah ich, dass mein Chef mir einfach ohne was zu sagen Urlaubstage abgezogen hatte. Nach neuer Ausrechnung meiner Stunden übermittelte ich meinem Chef mein aktuellen Stundenstand und er sagte das die Urlaubs- und Kranktage jetzt anders berechnet werden. 30 Tage durch meine 120 Stunden und dann bekommen ich 4 stunden pro Urlaubs- und Kranktag statt 6.
Frage: Darf mein Chef überhaupt Urlaubstage für Minusstunden einsetzen und in einem Auftragsfreien Monat ohne mein Wissen abziehen, trotz Plusstunden? Ist es rechtens, das ich nach seiner neuen Rechnung nur 4 Stunden bezahlt bekomme? Bei 1 Monatiger Krankschreibung oder Urlaub würde ich ja nie auf meine Stundenzahl kommen, da es nach seiner Rechnung kein Wochenende gibt. Vielen Dank im Voraus

24. Februar 2007 | 23:04

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:

Eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrages bzw. die Berechnungsgrundlage für Urlaubs- und Krankheitstage ist nicht zulässig. Daher kann Ihr Arbeitgeber nicht die Anzahl der Stunden, die für einen Urlaub- bzw. Krankheitstag angerechnet werden nicht einseitig von 6 auf 4 Stunden reduzieren. Auch können Urlaubstage nicht für Minusstunden angesetzt werden, wenn Sie für die Verursachung der Minusstunden nicht verantwortlich sind. Hier hat der Arbeitgeber sein Auftragrisko selbst zu tragen. Folge dessen sind für Krankheits- und Urlaubstage auch weiterhin sechs Stunden anzurechnen. Sie sollten daher um Korrektur bitten und dem Abzug von Urlaubstagen widersprechen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit besten Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

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