Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einen tariflich oder gesetzlich bestehenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers um die Zeit des unbezahlten Urlaubs zu kürzen. Entsprechend entschieden hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 30.07.1986, 8 AZR 475/84
.
Gekürzt werden könnte lediglich ein vertraglicher Urlaubsanspruch, der über den tariflichen oder gesetzlichen Anspruch hinausgeht. Dies setzt aber eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber voraus. Gibt es keine besondere Vereinbarung, kann auch der vertragliche Urlaubsanspruch nicht anteilig gekürzt werden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 15.06.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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