Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Dafür, dass Sie krank geworden sind können Sie grds. nichts. Aus diesem Grund bleibt auch der bereits genehmigte Urlaub bestehen, es seid denn durch die Verknüpfung von Krankheit und Urlaub sind so außergewöhnliche Umstände eingetreten, die Ihre Anwesenheit nach dem Urlaub erforderlich machen. Diese müssten aber sehr gewichtig und auch begründet sein und sind selbstverständlich auch von Ihrer Stellung im Unternehmen abhängig.
Der Urlaub steht Ihnen zu, von daher darf der Arbeitnehmer den Urlaub grds. (s.o.) auch nicht zurücknehmen.
Während des Urlaubs müssen Sie auch nicht erreichbar sein, sofern dies nicht vereinbart worden ist. Es reichen hier die postalische,und je nachdem, telefonische Erreichbarkeit aus, wie Sie während Krankheit oder Urlaub üblich ist. Während der Krankheit meist zuhause, während des Urlaubs eher nicht, Sie sollen sich ja erholen.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung und hoffe, Ihnen vorerst hilfreich geantwortet zu haben.
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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