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Urlaub nach Krankheit

| 14. Mai 2010 12:50 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

ich bin erkrankt und wurde krangeschrieben bis voraussichtlich einschließlich 21.05.2010. Mein AG wurde unverzüglich via Mail darüber informiert und die Krankmeldung ging per Einschreiben an ihn heraus.
Vom 25.05.2010 - 11.06.2010 habe ich bereits vor Wochen Urlaub eingereicht, der auch genehmigt wurde.
1) Kann ich in den Urlaubfahren ohne meinen AG darüber zu informieren, dass ich beispielsweise wieder gesund bin und nun in Urlaub fahre?
2) Kann der AG die Genehmigung des Urlaubs zurückziehen (z.B. nach dem Motto: Sie waren nun lange krank und nun wollen Sie in Urlaub, das geht nicht) und muß er mich dann informieren ? Wie ist es hierbei wenn die Info auf Handy, AB oder via E-Mail übermittelt wurde, gilt diese dann auch als zugegangen oder kann ich sagen, ich habe die Info einfach nicht gelesen, kein Handy abgehört etc?
3) Muß ich während der Krankheit oder auch im Urlaub für mein AG erreichbar sein (Telefon , Fax, E-Mail) sofern dies nicht ausdrücklich ausgemacht wurde ?

14. Mai 2010 | 13:01

Antwort

von


(448)
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
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Sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen.

Dafür, dass Sie krank geworden sind können Sie grds. nichts. Aus diesem Grund bleibt auch der bereits genehmigte Urlaub bestehen, es seid denn durch die Verknüpfung von Krankheit und Urlaub sind so außergewöhnliche Umstände eingetreten, die Ihre Anwesenheit nach dem Urlaub erforderlich machen. Diese müssten aber sehr gewichtig und auch begründet sein und sind selbstverständlich auch von Ihrer Stellung im Unternehmen abhängig.

Der Urlaub steht Ihnen zu, von daher darf der Arbeitnehmer den Urlaub grds. (s.o.) auch nicht zurücknehmen.

Während des Urlaubs müssen Sie auch nicht erreichbar sein, sofern dies nicht vereinbart worden ist. Es reichen hier die postalische,und je nachdem, telefonische Erreichbarkeit aus, wie Sie während Krankheit oder Urlaub üblich ist. Während der Krankheit meist zuhause, während des Urlaubs eher nicht, Sie sollen sich ja erholen.

Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung und hoffe, Ihnen vorerst hilfreich geantwortet zu haben.




Rechtsanwalt Christian Joachim

Bewertung des Fragestellers 14. Mai 2010 | 13:13

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