Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Sie müssen Ihren Arbeitgeber nicht informieren. Insoweit handelt es sich auch nicht um Urlaub, da Sie durch ärztliches Attest krank geschrieben sind. Ihre Reise ist zulässig, wenn dadurch die Genesung nicht verschleppt wird. Von einer Verschleppung gehe ich aufgrund der Aussagen Ihres Arztes nicht aus.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion und auch zur weiteren Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de