Nutzungsrecht an Dritte
vom 13.4.2017
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und herren. Als Buchautor hatte ich vor drei Jahren einen Fotografen für mein neues Buch beauftragt, welcher mir Bilder machen sollte, welche in diesem Buch erscheinen sollen. Der Fotograf hat somit das Urheberrecht und ich die Nutzungsrechte. Als mein Buch nun weiter bearbeitet wurde und ich die erste Bilderauswahl treffen wollte , stellte ich mit entsetzen fest, das eins ...