Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Anmeldeverfahren für eine Marke ist komplex. Ich habe es im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs in vielen Stunden zusätzlich erlernt, aber für eine detaillierte alles betrachtende Erörterung ist hier auf Grund zu weniger Informationen die Möglichkeit begrenzt. Ob Sie die Anmeldung tatsächlich selbst durchführen wollen oder einen Rechtsanwalt beauftragen, sollten Sie sich vorab gut überlegen. In dieser Antwort möchte ich Ihnen Hinweise geben und entsprechende Links aufzeigen, die weiterhelfen.
1.
Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie hier: https://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html
Die Gebühr von 300 € (online leicht günstiger) umfasst drei Klassen, jede weitere Klasse kostet extra. Sie sollten sich also Gedanken machen, in welchen Klassen Sie tätig werden und ob drei genügen.
Zu den Klassen finden Sie hier weitere Informationen: https://www.dpma.de/service/klassifikationen/nizzaklassifikation/index.html und PDF-Dokumente, welche die Klassen im Detail erklären.
Sie sollten genau schauen, für welche Bereiche Sie die Marke nutzen, also welche Klassen abgedeckt werden müssen.
Der Schutz gilt für 10 Jahre, eine Verlängerung kann gegen erneute Gebühr durchgeführt werden. Sobald Sie dies herausgefunden haben sollten Sie noch ins Detail gehen und konkreter mit den Begriffen werden. Aber beachten Sie, je konkreter, desto eher wird etwas anderes - weiter gefasstes, an das sie vielleicht am Anfang nicht gedacht haben - nicht geschützt. Schauen Sie also auch, dass "weiter gefasste" Begriffe noch abgedeckt sind.
Die Anmeldung der Marke kann online oder per Papier oder mit Sigantur durchgeführt werden (https://www.dpma.de/marke/anmeldung/index.html).
Beim DPMA melden Sie einen Schutz für Deutschland an, auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Anmeldung für die EU als sog. Gemeinschaftsmarke: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de
2.
Durch eine Marke lassen sich die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Mit der Eintragung Ihrer Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register erhalten Sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Gegen Verletzer Ihres Markenrechts können Sie dann Unterlassungsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen.
Dies bedeutet umgekehrt, dass die im DPMA-Register eingetragenen Rechte zu wahren sind, sind sie nicht eingetragen, dann gibt es diesbezgl. noch keine Marke, die in Deutschland eingetragen ist.
Hinsichtlich der Website-Domain sollten Sie den Markenschutz auch in anderen europäischen Ländern prüfen. Nicht, dass Sie dann in diesen Ländern Probleme bekommen und nur in Deutschland auftreten können. Dieser Hinweis, da ich ja nicht weiß, ob Sie Expansionspläne ins Ausland haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Bitte bewerten Sie mich, wenn Sie mit der Antwort zufrieden waren mit 5 Sternen. Danke vorab.
Mit freundlichen Grüßen