Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragestellern,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Leider muss ich Ihrem Arbeitgeber zustimmen, Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber das Formular unterschreibt. Denn Sie haben – wie Sie es schildern – eigenmächtig gehandelt und ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber die Sachwerte eingekauft. Dies gilt erst Recht, weil Ihr Arbeitgeber mit seiner Argumentation hinsichtlich eines möglichen geldwerten Vorteils ggf. gar nicht so falsch liegen kann – einerseits – und andererseits durchaus die Gefahr einer strafrechtlichen Ahndung besteht, wenn die Geschenke einen zu großen Umfang einnehmen. Zu denken wäre hierbei an die einschlägigen Korruptionsdelikte im geschäftlichen Verkehr.
Daher sehe ich leider keine Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber dazu zu bringen, das Formular zu unterschreiben.
Dennoch ist es nicht unmöglich, Ihre Kosten als Werbungskosten abzusetzen. Denn zwar hat das Finanzamt Ihnen aufgegeben, die erforderlichen Bestätigungen einzureichen. Dies stellt jedoch nicht Ihr einzig mögliches Beweismittel dar, auch nicht dem Finanzamt gegenüber. Möglich ist ebenfalls die Benennung Ihres Chefs/Vorgesetzten als Zeugen. Problematisch erscheint jedoch, dass er sicherlich nicht bestätigen wird, dass die von Ihnen überreichten Sachwerte üblich sind, was jedoch Voraussetzung für eine Abzugsfähigkeit wäre.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Auskunft geben zu können, hoffe aber dennoch, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
-Gräber-
Rechtsanwalt
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