Sehr geehrte Ratsuchende,
nach Ihrer Darstellung werden Sie vermutlich keinen Unterhalt aufgrund der notariellen Vertrages zahlen müssen. "Vermutlich" deshalb, da zur endgültigen Klärung der Vertrag insgesamt überprüft werden müsste, was hier in der Form so nicht möglich ist.
Die Rechtsprechung geht aber von der Wirksamkeit der Vereinbarung aus, es sei denn, bei Unterzeichnung sei schon klar gewesen, dass der verzichtende Ehegatte auf Leistungen Dritter angewiesen sein wird. Davon kann man aber nach Ihrer Schilderung kaum ausgehen, wobei es aber der genaueren Prüfung bedarf.
Sofern ein dauerndes Getrenntleben vorliegt, wovon ebenfalls nach Ihrer Darstellung des Sachverhaltes auszugehen ist, wird Ihr Einkommen NICHT bei der Berechnung der ALG II - Leistungen herangezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Wenn - bei obigem Sachverhalt - mein Mann nicht ausgezogen wäre,
hätte ich dann Unterhalt zahlen müssen trotz des Vertrages?
Vielen Dank
Sehr geehrte Ratsuchende,
nein, Unterhaltszahlungen hätten Sie nicht leisten müssen.
Allerdings wäre bei Leistungen nach AGL II dann seitens der ARGE sicherlich eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft vermutet worden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle