Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass eine Klage gegen das Finanzamt auf Grundlage des geschilderten Sachverhalt keinen Erfolg haben wird, wenn es darum geht ein Unterlassen für die Zukunft herbeizuführen. Denn es gibt keine Anspruchsgrundlage, die Sie vor falschen bzw. zu Unrecht ergangenen Steuerbescheiden seitens der Finanzbehörde schützt.
Aber:
Sofern Ihnen Kosten durch Ihren Steuerberater entstanden sind, können Sie diese geltend machen.
Maßgebliches Kriterium für die Geltendmachung einer Sorgfaltspflichtverletzung ist ein entstandener Schaden. Haben Sie einen solchen finanziell erlitten, zum Beispiel durch Zusatzkosten des Steuerberaters, dann können Sie diese gegenüber dem Finanzamt einfordern und Ersatz verlangen.
Weiter könnten Sie einen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Einspruchs gegen einen unrechtmäßigen Bescheid beauftragen. Die Kosten hierfür sind auch dem Finanzamt in Rechnung zu stellen.
Schließlich wäre noch eine Beschwerde beim Amtsvorsteher anzudenken. Hier ist Ihr Vortrag sicherlich zu hören, dass innerhalb der Behörde „unsauber" gearbeitet wird. Eine Beschwerde sollte schriftlich gestellt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-