Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ob das Kind generell in der GKV mitversichert werden kann, wenn Sie privat versichert sind, vermag ich nicht zu beurteilen.
Einkommen von Kindern bei Prüfung der Familienversicherung ist nur Einkommen im Sinne des EStG. Dazu zählt Unterhalt nicht, weil er das Existenzminimum sicherstellt. Selbst wenn der Unterhalt Einkommen wäre, dürfte er im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten. Dies sind 2010 365 €. Wenn der Unterhalt nicht höher ist, ist der Fall also klar. Auf keinen Fall stellt der Unterhalt des Kindes Einkommen der Exfrau dar.
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