Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Unterhalt Kind - Wird das Erziehungsgeld bei meinem Einkommen angerechnet?

20. Mai 2005 12:28 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Hallo!
Ich habe ein Kind, das 6 Jahre alt ist und seit einem halben Jahr bei seinem Vater wohnt.
Mit meinem neuen Freund habe ich 2 Kinder, eines ist 2 Jahre alt und das andere Kind 2 Monate.Ich bin ledig.Wir wohnen zusammen.
Er arbeitet im Augenblick 2 Tage in der Woche.
Seit der Geburt des zweiten Kindes bin ich in Erziehungsurlaub und erhalte für beide Kinder Erziehungsgeld.
Außerdem habe ich eine Eigentumswohnung, bei der mir nach Abzug der Tilgung / Zinsen / Nebenkosten 200.- Euro übrigbleiben.
Dies ist mein gesamtes Einkommen.
Seit dem Auszug meines ältesten Kindes zahle ich monatlich 270.- Euro Unterhalt.

Muß ich weiterhin genausoviel zahlen, da ich ja auch für meine 2 kleinen Kinder dasein muß ( zeitlich und finanziell )?
Wird das Erziehungsgeld bei meinem Einkommen angerechnet?
Woher bekomme ich weitere Infos?

Herzlichen Dank

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Höhe und die Berechnung des Kindesunterhaltes ergibt sich im Wesentlichen aus der sog. Düsseldorfer Tabelle (unter Google leicht zu finden).

Für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs kommt es entscheidend auf die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens an.

Zum Einkommen zählen:

Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit,
Kapitaleinkünfte, also z.B. Zinsen und Dividenden.
Dazu zählen z.B. auch Zinseinkünfte aus dem Verkauf der Immobilie, in der die Eheleute früher wohnten.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
Renten ,
Einnahmen aus Beteiligungen usw.
Sozialleistungen (z.B. Krankengeld, BAFöG, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Unfallrente usw.).
Auch Steuerrückerstattungen zählen zum Einkommen, ebenso wie Steuervorteile infolge von Abschreibungen oder aus Steuerfreibeträgen.

Erziehungsgeld wird jedoch nicht als Einkommen angerechnet.

Ich gehe nach Ihrer Schilderung davon aus, dass Sie nicht verpflichtet sind weiter Unterhalt in dieser Höhe zu zahlen.

Beachten Sie hierbei insbesondere die Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de

Rückfrage vom Fragesteller 24. Mai 2005 | 16:18

Hallo!
Reicht es , wenn ich das geänderte Einkommen dem entsprechenden
Amt auf einem formlosen Blatt mitteile, oder benötige ich dafür ein Formular des entsprechenden Amtes mit den Mutterschaftsgeld - und Erziehungsurlaubnachweisen bzw. der Geburtsurkunde des 2. Kindes?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Mai 2005 | 08:44

Sollte das Jugendamt bereits beteiligt sein, sollten Sie Ihre Einkommensverhältnisse formlos dort mitteilen und beantragen, den Unterhalt entsprechend anzupassen.

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER