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Unterhalt an 20jährige

| 29. März 2006 16:06 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich leben getrennt. Unsere 20jährige Tochter lebt bei mir. Mein Mann und ich zahlen Unterhalt an sie. Er 182€uro, ich 121€uro. Mein Unterhalt geht auf ihr Konto, sein Unterhalt auf mein Konto. Kindergeld wurde neu beantragt (sie ist von der Schule geflogen, Kindergeld wurde eingestellt). Sie hat jetzt nur meinen Unterhalt bar zur Verfügung und sonst nichts. Hat keinen Ausbildungsplatz. Mit den 121€uro monatlich kommt sie nicht hin.

Meine Fragen: Sie will den Unterhalt meines Mannes bar ausgezahlt haben. Muß ich das?

Wie sieht es aus, wenn sie Kleidung braucht? Muß ich das extra bezahlen? Sie bekommt ja den Unterhalt von mir auf ihr Konto.

Ich hatte mit ihr ausgemacht, daß sie das Kindergeld bekommt und den Unterhalt von mir und das sie davon auch Kleidung kaufen muß. Jetzt dauert es aber noch, bis der Neuantrag wegen Kindergeld bearbeitet ist. Ich selbst habe nach Abzug aller Kosten 450€uro zur Verfügung (inkl. Unterhalt meines Mannes an meine Tochter).

29. März 2006 | 16:34

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,


Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:



1.)

Die Unterhaltszahlung Ihres Mannes ist zweckgebunden und müsste eigentlich an die Tochter ausgezahlt werden.

Allerdings sollten Sie IHRE Unterhaltszahlungen gegenüber der Tochter einstellen, da Sie keinen Barunterhalt schulden.

Sie versorgen das "Kind", welches nun, nachdem Sie keine Schule besucht und auch offenbar keiner Beschäftigung nachgeht, eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat, d.h. die Tochter sollte sich nun um Arbeit bemühen und muss diese Bemühungen durch 30 Bewerbungen pro Monat auch nachweisen. Die Tochter kann nicht einfach "nur" zuhause sitzen und gar nichts machen.

Darüber hinaus steht Ihnen ein sogenannter Selbstbehalt gegenüber der Tochter zu, der bei Erwerbstätigkeit Ihrerseits bei 890,00 EUR, sonst 770,00 EUR liegt.

Da die genauen Zahlen nicht bekannt sind, Sie aber von 450,00 EUR sprechen, steht stark zu vermuten, dass Sie (neben der Betreuung) gar nicht als lsitungsfähig anzusehen sind mit der Folge, dass Sie auch deshalb keinen Barunterhalt an die Tochter zahlen müssen.

Hierzu bedarf es aber einer genaueren Unterhaltsberechnung, die so in diesem Forum nicht geleistet werden kann. Beantragen Sie bei "Ihrem" Amtsgericht daher die sogeannte Beratungshilfe und suchen Sie dann einen Rechtsanwalt wegen der dringend niotwendigen Neuberechnung auf. Der Rechtsanwalt wird dann mit dem Amtsgericht direkt abrechnen.

Dieser Weg scheint hier wirklich geboten.



2.)

Auch müssen Sie keine Kleidung bezahlen. All dieses hat die Tochter (Sonderbedarf einmal ausgeschlossen, zu dem Kleidung aber nicht zählt) von dem Unterhalt selbst zu zahlen (oder muss eben arbeiten, wenn sie mir 182,00 EUR monatlich -Unterhalt Vater- nicht auskommt).



Hier sollten Sie möglichst bald die Beratungshilfe beantragen und dann in Rahmen einer individuellen Beratung durch einen Kollegen vor Ort oder unsere Kanzlei den Unterhalt anhand aller Unterlagen und Zahlen neu berechnen lassen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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