Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Kindergeld können Sie im Studium erhalten, obwohl Sie schon eine Berufsausbildung haben. Allerdings ist die Altersgrenze von 25 Jahren zu beachten. Wenn Sie während der Wartezeit auf das Studium im erlernten Beruf arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.
Generell müssen Ihre Eltern Unterhalt zahlen, bis eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung vorliegt. Wenn Sie von Anfang an vorhatten, nach der Ausbildung zum MTA ein Studium zu beginnen, kann weiter ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bestehen. Der BGH stellt darauf ab, ob die Lehre inhaltlich mit dem Studium in Zusammenhang steht und ob das Studium in zeitlicher Nähe nach Beendigung der Ausbildung begonnen wird. Bei Ihnen wäre ein solch inhaltlicher Zusammenhang sicher gegeben. Ob Sie zwischenzeitlich voll gearbeitet haben, spielt dann keine Rolle.
Ihr Vater müsste auch Unterhalt zahlen, wenn er in Spanien lebt. Sein Selbstbehalt würde sich dann nach den Lebenshaltungskosten in Spanien richten. Ihr Bedarf wäre anhand der Düseldorfer Tabelle zu ermitteln. Zur Zeit sind das bei Studenten mit eigenem Haushalt
640 € monatlich.