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Steuerpflicht in Deutschland?

16. April 2012 22:48 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Guten Tag!

Ich bin Schweizer und arbeite für eine schweizer GmbH im Bereich Unternehmensberatung. Ich habe nun einen Auftrag in Deutschland, wo ich jeweils am Montag morgen anreise und am Freitag Abend wieder zurück in die Schweiz fliege. Die erste Phase sind ca. 40 Arbeitstage, wobei eine Option auf eine Verlängerung auf ca. 120 Tage besteht.

Unter welchen Umständen werde ich in Deutschland steuerpflichtig?
1) Maximale Anzahl Tage, die ich nicht überschreiten darf
2) kann ich auch eine Wohnung mieten oder ist es besser ein Hotel (eine Wohnung könnte ja auch als etwas Dauerhaftes interpretiert werden)
3) Gibt es sonst noch was, was ich bezüglich Besteuerung beachten muss?
4) Gibt es noch etwas Spezielles, was die GmbH berücksichtigen muss.

Mit bestem Dank

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
1.Ich gehe davon aus, dass Sie einen Wohnsitz in der Schweiz unterhalten. Das Besteuerungsrecht fällt nur dann Deutschland zu, wenn die Tätigkeit überwiegend oder ausschließlich in Deutschland ausgeübt wird und Sie sich mehr als 183 Tage in Deutschland aufhalten und die Vergütung von einer deutschen Betriebsstätte entrichtet wird, Art 15 Abs.2 DBA Deutschland -Schweiz.
2. Eine Wohnung sollten Sie nicht anmieten, zumindest nicht mit einem Mietvertrag von unbegrenzter Dauer, da Sie sonst einen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland begründen. Sie sollten am besten nur ein Hotelzimmer anmieten.
3. und 4. Nein, sonst gibt es nichts zu beachten.





Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 17. April 2012 | 10:46

Hinsichtlich der beschränkten Aufenthaltsdauer in Deutschland wäre noch zu berücksichtigen, dass für die 183 Tage Regel nicht etwa die Dauer des Arbeitsverhältnisses, sondern die Anzahl der Aufenthaltstage in Deutschland maßgebend wären.

Sie müssen also in jedem Fall aufpassen, dass Sie die 183 Tage nicht in Deutschland überschreiten.

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