Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
1.Ich gehe davon aus, dass Sie einen Wohnsitz in der Schweiz unterhalten. Das Besteuerungsrecht fällt nur dann Deutschland zu, wenn die Tätigkeit überwiegend oder ausschließlich in Deutschland ausgeübt wird und Sie sich mehr als 183 Tage in Deutschland aufhalten und die Vergütung von einer deutschen Betriebsstätte entrichtet wird, Art 15 Abs.2 DBA Deutschland -Schweiz.
2. Eine Wohnung sollten Sie nicht anmieten, zumindest nicht mit einem Mietvertrag von unbegrenzter Dauer, da Sie sonst einen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland begründen. Sie sollten am besten nur ein Hotelzimmer anmieten.
3. und 4. Nein, sonst gibt es nichts zu beachten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 17.04.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Hinsichtlich der beschränkten Aufenthaltsdauer in Deutschland wäre noch zu berücksichtigen, dass für die 183 Tage Regel nicht etwa die Dauer des Arbeitsverhältnisses, sondern die Anzahl der Aufenthaltstage in Deutschland maßgebend wären.
Sie müssen also in jedem Fall aufpassen, dass Sie die 183 Tage nicht in Deutschland überschreiten.